Vor erfolgreicher Qualifizierung als Mobiler Retter

Nur Personen mit medizinischer Qualifikation und/ oder Einsatzerfahrung können Mobiler Retter werden. Geeignet sind zum Beispiel Angehörige der Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD), Ärzt*innen, Rettungsdienstler, Feuerwehrleute, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, DLRG, THW, Sanitätsdienst, Einsatzersthelfer*innen (Alpha/Bravo). Aus versicherungs- und vertragsrechtlichen Gründen ist die Volljährigkeit erforderlich.
Leider können wir nicht alle Berufsgruppen und Qualifizierungen im Anmeldeformular erfassen. Wir lassen aber auch Personen zu, die über qualifizierte Vorerfahrungen verfügen und sich in unseren Trainings entsprechend beweisen. Letztlich geht es auch darum, ob du dir die Einsätze zutraust. Falls alles für dich zutrifft, kannst du dich gerne registrieren.
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Aus versicherungs- und vertragsrechtlichen Gründen ist die Volljährigkeit zwingend erforderlich. Falls du noch nicht 18 bist, freuen wir uns, dich künftig als Mobiler Retter mit an Bord zu haben, sobald du die Volljährigkeit erreicht hast.
Jeder Mobile Retter nimmt initial an einer theoretisch-praktischen Einweisung teil. Im Theorieteil werden die Voraussetzungen sowie die juristischen, datenschutzrechtlichen sowie versicherungstechnischen Rahmenbedingungen erläutert und die Teilnehmervereinbarung unterzeichnet. Ebenso werden kurz Themen wie Gefahren der Einsatzstelle, Eigenschutz, Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst und Betreuung von Angehörigen erläutert. Wir möchten unsere Mobilen Retter bestmöglich auf künftige Einsätze vorbereiten. Der Praxisteil enthält ein erweitertes Reanimationstraining für Erwachsene, Jugendliche/ Kinder und Säuglinge und eine Defibrillator-Einweisung zur Überprüfung der medizinischen Qualifikation sowie zur Qualitätssicherung. Für das Training solltest du rund drei Stunden (abhängig von der Teilnehmerzahl) einplanen.
Auch wenn du die Voraussetzungen erfüllst, musst du aus vertrags-, versicherungs- und datenschutzrechtlichen Gründen sowie zur Qualitätssicherung ein kurzes Training zur Überprüfung deiner medizinischen Qualifikation und Einweisung in die App durchlaufen. Das Training ist für jeden Mobilen Retter verpflichtend. Wir möchten unsere Mobilen Retter bestmöglich auf künftige Einsätze vorbereiten. Zudem ist beim Training die erforderliche Teilnehmervereinbarung zu unterzeichnen.

Im Einsatz als Mobiler Retter

Als Mobiler Retter wirst du von der Leitstelle alarmiert, wenn in deiner Nähe lebensbedrohliche Notfälle wie „Herz-Kreislauf-Stillstand“ oder „bewusstlose Person“ gemeldet wurden. Das Mobile Retter-System ist jedoch immer „nur“ eine – wenn auch sehr gute und lebensrettende – Ergänzung zum Regelrettungsdienst.
Technisch gesehen ist es kein Problem, dass du Mobiler Retter in mehreren Regionen werden kannst. Momentan ist es jedoch noch so, dass du in jeder Region eine Teilnehmervereinbarung unterzeichnen musst, damit du versicherungstechnisch überall abgesichert bist. Ob das für dich praktikabel ist, liegt bei dir.
Nein. Als Mobiler Retter legst du deine Bereitschaftszeit selbst fest. Dafür gibt es eine „Pausenfunktion“ in der App, mit der die Einsatzbereitschaft definiert werden kann. Es besteht keine Pflicht eine gewisse Bereitschaftszeit zu erfüllen.
Ja. Grundsätzlich hast du die Möglichkeit für Zeiten, in denen du nicht verfügbar bist in der App unter „Einstellungen“ eine Bereitschaftspause einzustellen.
Ein Verdienstausfall ist nicht gesetzlich verankert und wird nicht vergütet. Du hast in der Mobile Retter-App die Möglichkeit, selbst deine Verfügbarkeit zu verwalten. In der Regel erreichen wir daher medizinisch qualifizierte Ersthelfer*innen, die sich z.B. gerade in ihrer Freizeit befinden. Du legst deine Verfügbarkeit also selbst fest und müsstest eine entsprechende Verfügbarkeit während deiner Dienstzeit mit deinem Arbeitgeber klären.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber in der Regel gerne dazu bereit sind, ihre Mitarbeiter*innen für Mobile Retter-Einsätze freizustellen, da für gewöhnlich nur eine vergleichsweise kurze Abwesenheit zu erwarten ist (max. 30 Minuten). Eine Pflicht seitens des Arbeitgebers besteht jedoch nicht.
Nein. Für Mobile Retter gibt es nach Einsatzbeauftragung keine Sonderrechte nach §35 StVO und auch keine Wegerechte nach §38 StVO.

Nach dem Einsatz als Mobiler Retter

Nach jedem Einsatz ist jeder Mobile Retter dazu angehalten, in der App ein Einsatzprotokoll auszufüllen. Darin erfasst du kurz den Zustand des Patienten beim Eintreffen sowie die vor Ort durchgeführten Maßnahmen. Zudem ist für etwaige nachfolgende Betreuungsmaßnahmen ein Nachsorgeprotokoll auszufüllen.
Als Mobiler Retter bist Du es gewohnt, mit nicht alltäglichen Belastungen umzugehen. Dennoch kann es für jeden Ersthelfer Einsätze geben, bei denen die bewährten Bewältigungsmechanismen an ihre Grenzen stoßen. Dann kann es zu körperlichen und/ oder seelischen Belastungsreaktionen kommen. Wir lassen dich nicht allein! Weitere Informationen und Hilfsangebote findest du auf unserer Webseite unter „Nachsorge“. Außerdem kann im Einzelfall die Notfallseelsorge als Helfer in Anspruch genommen werden. Diese erreichst du über die Rufnummer der Leitstelle (0208) 455 92

Technische Fragen und Antworten

Du möchtest deine persönlichen Daten in der App ändern? Nutze das Mobile Retter-Portal: https://identity.mobile-retter.de/

Kontakt

Stadt Mülheim an der Ruhr

Berufsfeuerwehr

Zur Alten Dreiherei 11

45479 Mülheim an der Ruhr

Kontaktpersonen

Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr

Jens Ohligschläger

Abt.37/4 (Einsatzdienst, Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehr)

Telefon

0208 455 3740

E-Mail

mobile-retter@muelheim-ruhr.de

Impressum

www.muelheim-ruhr.de/cms/index.php?action=auswahl&fuid=331266c2003369833b653011ef044e6a

Nachsorge

Die Mülheimer Notfallseelsorge stellt für Mobile Retter eine 24/7 akute Nachsorge sicher, sofern dies nach belastenden Einsätzen erforderlich ist.

Die Mülheimer Notfallseelsorge stellt für Mobile Retter eine 24/7 akute Nachsorge sicher, sofern dies nach belastenden Einsätzen erforderlich ist.

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0208 - 455 92

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