*
Anerkennung 3G-Regel: Mir ist bekannt, dass ich je nach Infektionslage zur Trainingsteilnahme zu Kursbeginn entweder einen tagesaktuellen negativen Corona-Test einer anerkannten Teststelle (nicht älter als 24 Std. zu Kursbeginn), den Nachweis der vollständigen Schutzimpfung oder einen Genesenennachweis vorzulegen habe. Die Notwendigkeit beruht bei Bedarf auf Vorgaben der regionalen Behörden.