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Anerkennung 3G-Regel: Mir ist bekannt, dass ich zur Trainingsteilnahme zu Kursbeginn entweder einen tagesaktuellen negativen Corona-Test einer anerkannten Teststelle (nicht älter als 24 Std. zu Kursbeginn), den Nachweis der vollständigen Schutzimpfung oder einen Genesenenachweis vorzulegen habe. Das Testergebnis bzw. der Impf-/ Genesenennachweis ist vor Kursbeginn durch die Ausbilder zu dokumentieren.