Nur Personen mit medizinischer Qualifikation und/ oder Einsatzerfahrung können Mobiler Retter werden. Geeignet sind zum Beispiel Angehörige der Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD), Ärzt*innen, Rettungsdienstler, Feuerwehrleute, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, DLRG, THW, Sanitätsdienst, Einsatzersthelfer*innen (Alpha/Bravo). Aus versicherungs- und vertragsrechtlichen Gründen ist die Volljährigkeit erforderlich.
Als Mobile Retter geeignet sind medizinisch qualifizierte Personen aus dem Rettungsdienst-, Sanitäts- und Krankenpflegebereich sowie den Hilfsorganisationen, außerdem Personen mit Einsatzerfahrung wie z.B. Feuerwehr und THW. Da Mobile Retter in extrem kritische Situationen geschickt werden, bei denen es oftmals um Leben und Tod der Patient*innen geht, müssen wir höhere Qualifikationen voraussetzen, auch um zu gewährleisten, dass sie psychosozial gesund wieder aus diesen Einsätzen herauskommen.
Leider können wir nicht alle Berufsgruppen und Qualifizierungen im Anmeldeformular erfassen. Wir lassen aber auch Personen zu, die über qualifizierte Vorerfahrungen verfügen und sich in unseren Trainings entsprechend beweisen. Letztlich geht es auch darum, ob du dir die Einsätze zutraust. Falls alles für dich zutrifft, kannst du dich gerne registrieren.
In diesen Fall wende dich bitte an die örtliche Koordination beim Landkreis Harburg unter mobileretter@lkharburg.de oder, soweit vorhanden, an eine Multiplikatorin/ einen Multiplikator innerhalb deiner Organisation.
Medizinstudent*innen haben wir ausdrücklich mit aufgenommen. In der Regel sollte aber der zweite Abschnitt des medizinischen Staatsexamens bereits absolviert sein. Falls dies bei dir nicht der Fall ist, hast du vielleicht schon notfallmedizinische Basiskurse belegt oder anderweitige Erfahrungen? Auch als Gesundheits- und Krankenpfleger*in (in Ausbildung) bringst du die erforderliche medizinische Qualifikation mit. In der Regel sollte eine abgeschlossene Ausbildung vorliegen oder diese sollte zumindest weiter fortgeschritten sein, so dass du über die notwendige Erfahrung verfügst.
Aus versicherungs- und vertragsrechtlichen Gründen ist die Volljährigkeit zwingend erforderlich. Falls du noch nicht 18 bist, freuen wir uns, dich künftig als Mobiler Retter mit an Bord zu haben, sobald du die Volljährigkeit erreicht hast.
Wir freuen uns, dass du dich als Mobiler Retter in unserer Region engagieren möchtest.
Hier das Anmeldeprozedere:
1. Sind die Voraussetzungen erfüllt? Nur qualifizierte Ersthelfer*innen (Rettungsdienstler, Feuerwehrleute, Ärzt*innen, Krankenschwester &- pfleger, Altenpfleger*innen, medizinische Fachangestellte, Soldaten*innen usw.) können Mobiler Retter werden.
2. Mobile Retter-App im App Store herunterladen und in der App registrieren
3. Kostenloses Training absolvieren!
4. Jetzt bist du bereit als Mobiler Retter Leben zu retten!
Weitere Informationen findest du auf unserer Webseite unter „Mitmachen“.
Du kannst du dich per E-Mail informieren lassen, sobald neue Trainingstermine veröffentlicht wurden. In diesen E-Mails kannst du dich jederzeit wieder einfach aus dem Verteiler austragen. Weitere Informationen findest du auf unserer Webseite unter „Trainingstermine“.
Jeder Mobile Retter nimmt initial an einer theoretisch-praktischen Einweisung teil. Im Theorieteil werden die Voraussetzungen sowie die juristischen, datenschutzrechtlichen sowie versicherungstechnischen Rahmenbedingungen erläutert und die Teilnehmervereinbarung unterzeichnet. Ebenso werden kurz Themen wie Gefahren der Einsatzstelle, Eigenschutz, Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst und Betreuung von Angehörigen erläutert. Wir möchten unsere Mobilen Retter bestmöglich auf künftige Einsätze vorbereiten. Der Praxisteil enthält ein erweitertes Reanimationstraining für Erwachsene, Jugendliche/ Kinder und Säuglinge und eine Defibrillator-Einweisung zur Überprüfung der medizinischen Qualifikation sowie zur Qualitätssicherung. Für das Training solltest du rund drei Stunden (abhängig von der Teilnehmerzahl) einplanen.
Auch wenn du die Voraussetzungen erfüllst, musst du aus vertrags-, versicherungs- und datenschutzrechtlichen Gründen sowie zur Qualitätssicherung ein kurzes Training zur Überprüfung deiner medizinischen Qualifikation und Einweisung in die App durchlaufen. Das Training ist für jeden Mobilen Retter verpflichtend. Wir möchten unsere Mobilen Retter bestmöglich auf künftige Einsätze vorbereiten. Zudem ist beim Training die erforderliche Teilnehmervereinbarung zu unterzeichnen.
Nein, eine Vergütung erfolgt nicht. Die Tätigkeit als Mobiler Retter ist ehrenamtlich und erfolgt aus einem außerordentlichen, bürgerschaftlichen Engagement.
Bei zeitkritischen, lebensbedrohlichen Einsätzen, bei denen ein*e qualifizierte*r Ersthelfer*in auch ohne spezielle Ausrüstung wertvolle Ersthelfermaßnahmen noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes einleiten kann. Dazu zählen Einsätze wie Herz-Kreislauf-Stillstand oder plötzlicher Herztod. Alle Einsätze, bei denen von einer Eigengefährdung des Mobilen Retters schon bei Alarmierung ausgegangen werden muss, werden von der Leitstelle pauschal ausgeschlossen.
Als Mobiler Retter wirst du von der Leitstelle alarmiert, wenn in deiner Nähe lebensbedrohliche Notfälle wie „Herz-Kreislauf-Stillstand“ gemeldet wurden. Das Mobile Retter-System ist jedoch immer „nur“ eine – wenn auch sehr gute und lebensrettende – Ergänzung zum Regelrettungsdienst. Es werden folglich niemals Rettungswagen oder Infrastruktur im kommunalen Haushalt dafür gestrichen.
Technisch gesehen ist es kein Problem, dass du Mobiler Retter in mehreren Regionen werden kannst. Momentan ist es jedoch noch so, dass du in jeder Region eine Teilnehmervereinbarung unterzeichnen musst, damit du versicherungstechnisch überall abgesichert bist. Ob das für dich praktikabel ist, liegt bei dir.
Ja. Alle Mobilen Retter sind für die für sie freigegebenen Maßnahmen haftpflicht- und unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist in der von dir unterschriebenen Teilnehmervereinbarung geregelt. Abgedeckt wird – wie in einer Versicherungspolice üblich – nicht vorsätzliches Handeln.
Nein. Als Mobiler Retter legst du deine Bereitschaftszeit selbst fest. Dafür gibt es eine „Pausenfunktion“ in der App, mit der die Einsatzbereitschaft definiert werden kann. Es besteht keine Pflicht eine gewisse Bereitschaftszeit zu erfüllen.
Ja. Grundsätzlich hast du die Möglichkeit für Zeiten, in denen du nicht verfügbar bist in der App unter „Einstellungen“ eine Bereitschaftspause einzustellen.
Im Falle einer Alarmierung, kommt es immer darauf an, was du gerade tust und ob du wirklich für den Einsatz verfügbar bist. Grundsätzlich kannst du de Einsatz in der App ablehnen. Wenn du z.B. gerade dein zweijähriges Kind badest, ist die Garantenpflicht gegenüber deinem Kind größer, und du kannst nicht zum Einsatz. Diese Informationen sowie die Ortungsdaten werden nicht gespeichert. Letztlich musst du es selbst mit dir vereinbaren. Besser ist es also, in eine Bereitschaftspause zu gehen, so dass der Alarm nicht ins Leere läuft. Denn sonst würde erst nach 10-12 weiteren Sekunden der nächste Mobile Retter alarmiert werden. Diese Pause kannst du in deiner App einstellen.
Ein Verdienstausfall ist nicht gesetzlich verankert und wird nicht vergütet. Du hast in der Mobile Retter-App die Möglichkeit, selbst deine Verfügbarkeit zu verwalten. In der Regel erreichen wir daher medizinisch qualifizierte Ersthelfer*innen, die sich z.B. gerade in ihrer Freizeit befinden. Du legst deine Verfügbarkeit also selbst fest und müsstest eine entsprechende Verfügbarkeit während deiner Dienstzeit mit deinem Arbeitgeber klären.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber in der Regel gerne dazu bereit sind, ihre Mitarbeiter*innen für Mobile Retter-Einsätze freizustellen, da für gewöhnlich nur eine vergleichsweise kurze Abwesenheit zu erwarten ist (max. 30 Minuten). Eine Pflicht seitens des Arbeitgebers besteht jedoch nicht.
Verbrauchsmaterial wird nicht ersetzt, da Mobile Retter grundsätzlich keines mit in den Einsatz bringen. Die Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung setzt ausschließlich auf den Faktor Zeit bei für den Patienten lebensbedrohlichen Notfällen. Mobile Retter sind deswegen dazu angehalten, sich nach Alarmierung bzw. Beauftragung eines Einsatzes unverzüglich zum Notfallort zu bewegen, und nicht erst irgendeine Form von Ausrüstung, Kleidung oder sonstiges mitzunehmen. Dies hat bei einer kreislaufstillständigen Person keinerlei Nutzen. Jede*r Mobile Retter erhält beim kostenlosen Training einen Schlüsselbund mit einer Beatmungsfolie und Handschuhen – das entspricht einer ausreichenden Eigenschutzausrüstung, mit der jeder Mobile Retter helfen kann. Nach dem Einsatz kannst du dich dann erneut mit den Verbrauchsmaterialien ausrüsten, so z.B. beim Personal des Rettungsdienstes des Landkreises Harburg oder via Mail an mobileretter@lkharburg.de deinen Bedarf an neuer Ausrüstung melden.
Nein. Die meisten Mobilen Retter-Einsätze ereignen sich im häuslichen Umfeld, wo eine Warnweste absolut entbehrlich ist. Bei Einsätzen im Straßenverkehr bist du ohnehin bereits allgemein zum Tragen einer Warnweste verpflichtet; Eigenschutz muss immer die erste Maßnahme bleiben.
Nein. Für Mobile Retter gibt es nach Einsatzbeauftragung keine Sonderrechte nach §35 StVO und auch keine Wegerechte nach §38 StVO.